• Orbe Parkgaragen Ostertor

Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen komfortables Parken an, ohne Stress und lange Wartezeiten. Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich Organisation und Betrieb von Parkeinrichtungen und erledigen Sie Ihre Arbeit oder Einkäufe ohne Sorge und Hetzerei, denn Sie können sich sicher sein, Ihren PKW in besten Händen zu wissen.

So können Sie bei uns bezahlen

Münzen :
0,05 €, 0,10 €, 0,20 €, 0,50 €, 1,00 €, 2,00 €

Banknoten :
5,00 €, 10,00 €, 20,00 €

Sie erhalten auf Anforderung am Kassenautomaten eine Quittung mit Uhrzeit, Tag und Zahlbetrag.

Parken mit der EC – Geldkarte

Die Möglichkeit mit bargeldlosen Zahlungsmitteln zu zahlen, ist inzwischen so selbstverständlich wie das Bezahlen mit Bargeld.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen diese Zahlungsmöglichkeit ebenfalls an.

Sie können mit Ihrer Geldkarte, sofern der Geldchip über ein ausreichendes Guthaben verfügt, direkt an der Ein- /Ausfahrt oder an den Kassenautomaten bezahlen.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in den jeweiligen Parkeinrichtungen vor Ort.

Sie erhalten auf Anforderung an den Kassenautomaten oder an den Ausfahrten eine Quittung mit Uhrzeit, Tag und Zahlbetrag.

Für Sie sind wir erreichbar

24 Stunden am Tag *
365 Tage im Jahr

unter folgenden Telefonnummern

0 521 / 1 33 329

05 221 / 8 30 757

0 172 / 90 14 850

0 172 / 94 11 090 *

Diverse Kameras garantieren eine lückenlose Aufzeichnung über einen Zeitraum von 24 Stunden. Ein Überfallschutz der eigenen Mitarbeiter und eine Einbruchsüberwachung des Kontrollraumes über eine Hotline zur Notrufzentrale der Firma ADT – Protecco GmbH Deutschland an 365 Tagen, runden das Sicherheitskonzept in den Parkeinrichtungen ab.

Erste Erfahrungen mit dem System zeigen bereits ein erhöhtes Sicherheitsgefühl bei den Kunden. Das Aufsichtspersonal kann wirkungsvoller und gezielter eingreifen, da die Parkeinrichtungen in den Kontrollräumen überschaubar und kompensiert angezeigt wird.

Personen, die sich unberechtigt in der Parkeinrichtung aufhalten, können schnell erkannt und des Hauses verwiesen werden. Als Nebeneffekt sind Vandalismusschäden und Verschmutzungen in den Parkeinrichtungen deutlich vermindert worden.

Eine Bewachung oder Verwahrung des eingestellten Fahrzeuges oder eine sonstige Tätigkeit, welche über die reine Raumüberlassung hinausgeht, ist nicht Gegenstand des Vertrages. Der Vermieter übernimmt keinerlei Obhutspflichten.